Geniessen sie ihr leben

imm​obilien-verrentung

Aktivieren Sie Ihr Immobilienvermögen ganz einfach durch Verrentung

Was bedeutet Immobilienverrentung?

Fortsetzung

Kann der neue Eigentümer eine Eigenbedarfskündigung aussprechen?

Nein – dies ist durch das Nießbrauchrecht gesichert.   

  ​Wie sicher ist das Nießbrauchrecht? 

Das Recht des Nießbrauches wird ERSTrangig in das Grundbuch eingetragen. 
Alle möglichen anderen Rechte folgen nachrangig.

Kann der Käufer das Haus / die Wohnung weiterverkaufen?

Theoretisch Ja – der neue Käufer muss jedoch IHR Nießbrauchrecht übernehmen. 
Somit würde es keinerlei Änderungen für Sie bedeuten.     

Bestehen irgendwelche Gefahren / Risiken?

NEIN - Der Notar veranlasst den ERSTrangigen Eintrag des Nießbrauches in das Grundbuch. 
Dies ist weder pfändbar noch besteht die Gefahr, dass dies in eine Insolvenzmasse fällt.  

Welche Kosten entstehen für mich als Verkäufer/in? 

  Keine, außer anfallende Maklergebühren   

Was passiert, wenn ich das Haus / die Wohnung nicht mehr selbst nutzen kann/will?

Das Nießbrauch hat lebenslange Gültigkeit.  Wenn Sie die Immobilie vermieten möchten, so erhalten Sie die Mieteinnahmen.  Sollten Sie also in ein Pflegeheim kommen oder zu Ihrer/m neuen Lebenspartner/in ziehen wollen, so steht Ihnen hier nichts im Wege.
Ein weiteres Plus des Nießbrauches ist, dass, wenn Sie sich sicher sind die Immobilie nie mehr zu nutzen, dem neuen Eigentümer das Nießbrauchrecht zu verkaufen – respektive sich ablösen zu lassen.  

Was bemerkt mein Umfeld von der Verrentung?

Nichts – der Verkauf mit Nießbrauchrecht wird lediglich im Grundbuch eingetragen.
In Ihrem täglichen Leben ändert sich nichts.  Alles bleibt beim Alten – nur die Immobilie gehört Ihnen nicht mehr und Sie verfügen FREI über die Kaufpreissumme.  
Weiterhin verbleiben Sie in Ihrem sozialen Umfeld.